Sonntag, 6. März 2005

Geschwisterliebe leicht gemacht

Wenn die Schwester sich von ihrem leiblichen Bruder ein Kind wünscht, wäre das als Inzest strafbar. Nicht aber, wenn die beteiligte Eizelle von einer Dritten stammt. Im französischen Frejus wurde einer 62 Jahre alten Frau die von ihrem Bruder befruchtete Eizelle einer amerikanischen Spenderin eingesetzt. Während sich das betagte „Elternpaar" mit der Geburt ihres Kindes einen individuellen Adoptionswunsch erfüllte, brachte es damit seinen Stammbaum durcheinander. Da der Sohn von der Schwester des Vaters ausgetragen wurde, ist die Mutter gleichzeitig Tante des Kindes und das Kind sein eigener Neffe. Und wenn das Verfahren patentiert werden sollte, müssten alle Lizenzgebühren zahlen...

Standortregister online

Unter der etwas kryptischen Adresse http://194.95.226.234/cgi/lasso/abr/standorte.lasso veröffentlicht jetzt das Verbraucherschutzministerium des Bundes ein Standortregister über die Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen. Gemäß § 16a des Gentechnikgesetzes wird dort aufgelistet, an welchem Standort welche veränderte Pflanze ausgebracht wurde. Auch neue Versuche können dort angemeldet werden.
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